1. Für den Zivilpunkt werden keine Kosten ausgeschieden. 2. Die durch die Anträge im Zivilpunkt verursachten Aufwendungen werden wettgeschlagen. 2 IV. Weiter wird verfügt: 1. Die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. K.________) ist nach Ablauf der Frist durch das zuständige Bundesamt einzuholen (Art. 16 Abs. 4 DNA-ProfilG).