Gestrichen werden sodann die Posten «Schreiben an OGer BE» vom 20. Oktober 2021 sowie vom 25. Oktober 2021 («Schreiben an OGer BE (Aktenrücksendung)»), da es sich hierbei ebenfalls um Sekretariatsaufgaben handelt, die im Anwaltstarif enthalten sind. Schliesslich ist auch der geltend gemachte Zeitaufwand für die Schreiben an die Staatsanwaltschaft Solothurn sowie die Staatsanwaltschaft Zofingen Kulm zu streichen, zumal deren Relevanz und Erforderlichkeit für das vorliegende Verfahren nicht ersichtlich ist.