Davon sind die Aufwendungen «Securemail an K» abzuziehen, zumal solche in den Aufgabenbereich eines Sekretariats fallen und im Anwaltstarif bereits enthalten sind. Der Aufwand von Rechtsanwalt G.________ für die Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren beträgt demnach noch 1.41 Stunden, ausmachend CHF 318.00 (inkl. Auslagen und MWSt.). Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die ausgerichtete Entschädigung von CHF 318.00 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt G.___