Mit Kostennote vom 11. Dezember 2020 machte Rechtsanwalt G.________ für die Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren einen Aufwand von 36.83 Stunden geltend (pag. 545). Die Vorinstanz kürzte diesen Aufwand aufgrund der weniger lang dauernden Hauptverhandlung richtigerweise um 4.5 Stunden auf 32.33 Stunden (pag. 594). Rechtsanwalt G.________ ist demnach für seine Aufwendungen im erstinstanzlichen Verfahren mit CHF 7'956.10 (inkl. Auslagen und MWSt.) zu entschädigen.