32 18. Entschädigung 18.1 Vorbemerkungen Die amtliche Verteidigung des Beschuldigten wurde ursprünglich von Rechtsanwalt G.________ wahrgenommen, bevor das Mandat am 7. Mai 2021 auf Rechtsanwältin B.________ übertragen wurde (vgl. Ziff. 3 hiervor). Im erstinstanzlichen Verfahren wurde Rechtsanwalt G.________ teilweise durch Rechtsanwältin B.________ vertreten. Dabei handelte es sich jedoch lediglich um eine Substitution (vgl. pag.