16. Fazit Der Beschuldigte ist im Ergebnis zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten unter Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von drei Jahren sowie zu einer Übertretungsbusse in der Höhe von CHF 200.00 teilweise als Zusatzstrafe zu den Urteilen der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn vom 31. Juli 2018 und der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 3. Dezember 2018 sowie als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn vom 21. März 2019 zu verurteilen. V. Kosten und Entschädigung