15. Konkrete Strafzumessung für die Konsumwiderhandlungen Gemäss den Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS) wird der Konsum von harten Drogen (Kokain und Amphetamin) mit Busse ab CHF 200.00 geahndet. Diese Bussen sind auf den Normalfall, mithin bei erstmaliger Widerhandlung, Bagatellfällen, geringem Verschulden sowie Konsum während kurzer Zeitspanne anwendbar. Handelt es sich hingegen um einen Rückfall, wird die Busse je nach Verschulden und finanziellen Verhältnissen angemessen erhöht (Ziff.