Am 21. März 2019 sei der Beschuldigte durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurns wegen Führens eines Motorfahrzeugs trotz Entzugs des Führerausweises, wegen Fahrens im fahrunfähigem Zustand, wegen einer Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie wegen Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gesprochen worden. Schliesslich sei der Beschuldigte am 11. April 2019 von der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm wegen einer Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz, einer Übertretung gegen das Personenbeförderungsgesetz (mehrfach begangen), wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand sowie Führens eines Motorfahrzeugs trotz Entzugs des Ausweises verurteilt worden (pag.