Am 3. Dezember 2018 sei eine weitere Verurteilung durch das Regionalgericht Emmental-Oberaargau wegen einfacher Körperverletzung, Tätlichkeiten, Nichtabgabe von Ausweisen und/oder Kontrollschildern, Führens eines Motorfahrzeugs trotz Entzugs des Ausweises sowie Führens eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs erfolgt. Am 21. März 2019 sei der Beschuldigte durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurns wegen Führens eines Motorfahrzeugs trotz Entzugs des Führerausweises, wegen Fahrens im fahrunfähigem Zustand, wegen einer Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie wegen Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gesprochen worden.