29 Was die Vorstrafen des Beschuldigten anbelangt, führte die Vorinstanz zutreffend aus, der Beschuldigte sei mit Strafbefehl vom 31. Juli 2018 von der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand sowie wegen einer Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz (mehrfach begangen) schuldig gesprochen worden.