Aktuell arbeitet der Beschuldigte als U.________ bei der Firma W.________ (pag. 689), wobei es sich um eine Festanstellung handelt und er einen monatlichen Verdienst von rund CHF 4'200.00 brutto erzielt (pag. 705 f. Z. 37 ff.). Oberinstanzlich führte der Beschuldigte zu seinen persönlichen Verhältnissen weiter aus, er wohne alleine und habe eine Tochter, für welche er monatlich Unterhaltszahlungen von CHF 1'100.00 (CHF 900.00 Unterhalt plus CHF 200.00 Kinderzulagen) zahle. Seine Tochter lebe bei der Mutter (pag. 705 Z. 22 ff.).