Die subjektiven Tatkomponenten sind im Ergebnis ebenfalls neutral zu gewichten. 14.1.3 Fazit Tatkomponenten Unter Berücksichtigung sämtlicher objektiven und subjektiven Tatkomponenten ist in Relation zum grossen Strafrahmen immer noch von einem leichten Tatverschulden auszugehen. Eine vorläufig hypothetische Strafe von 21 Monaten scheint als dem Tatverschulden des Beschuldigten angemessen. 14.2 Täterkomponenten Gemäss Leumundsbericht vom 29. Oktober 2021 wuchs der Beschuldigte zusammen mit seinen Eltern und den vier Geschwistern in D.________ auf.