12. Allgemeine Grundlagen der Strafzumessung, anwendbares Recht und Strafrahmen Betreffend die allgemeinen Grundlagen der Strafzumessung verweist die Kammer auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz (pag. 579, S. 17 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Der Beschuldigte beging die Widerhandlungen allesamt im Jahr 2018 und anfangs 2019 und damit nach Inkrafttreten der revidierten Bestimmungen des allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches. Anzuwenden ist im Folgenden somit integral neues Recht.