11. Subsumtion 11.1 Widerhandlungen gegen Art. 19 Abs. 1 i.V.m. Art. 19 Abs. 2 BetmG Indem der Beschuldigte bei H.________ von Februar 2018 bis Juni 2018 160 Gramm Kokaingemisch zwecks Weiterveräusserung erwarb, erfüllte er den Tatbestand von Art. 19 Abs. 1 lit. d BetmG. Gestützt auf die glaubhaften Aussagen von H.________ veräusserte der Beschuldigte die erworbene Menge im Anschluss,