Es sei nicht oft gewesen, einfach ab und zu im Ausgang. Im Jahr 2018 habe er einmal, zweimal im Monat Kokain konsumiert, ein bis zwei Gramm an einem Wochenende. Meistens habe man das nicht alleine genommen, man habe vielleicht «eine» genommen zusammen mit einem Kollegen (pag. 709 Z. 34 ff.). Mit dem Eigenkonsum aufgehört habe er Ende 2018, anfangs 2019 (pag. 710 Z. 27). Wie bereits mehrfach erwähnt, gab auch H.________ zu Protokoll, er denke, der Beschuldigte habe auch selber konsumiert. Sie hätten auch zusammen konsumiert (pag. 75 Z. 132, was der Beschuldigte jedoch bestritt [pag. 518 Z 28 f.]).