519 Z. 16 ff.). Hingewiesen auf die Verurteilungen wegen Kokainkonsums im 22 Jahr 2018 gab er aber schliesslich doch zu, dass dies zutreffe und er früher ab und zu Kokain konsumiert habe, aber nicht so viel. Heute sei er clean und dies schon eine längere Zeit (pag. 519 Z. 22 ff.). Oberinstanzlich führte der Beschuldigte auf entsprechende Frage hin aus, er sei nicht süchtig gewesen oder habe jeden Tag konsumiert. Es sei vielleicht zweimal im Monat am Wochenende gewesen, vielleicht auch nur einmal. Es sei nicht oft gewesen, einfach ab und zu im Ausgang.