75 Z. 147 ff.). «K.________» habe gesagt, dass es schlechte Qualität sei und habe anderes Kokain verlangt (pag. 76 Z. 158). Auch er habe festgestellt, dass das Kokain am Anfang gut gewesen sei zum Schnupfen. Später habe er selber festgestellt, dass die Qualität schlechter geworden sei. Gemäss «K.________» sei das Kokain zum Schnupfen gut gewesen, jedoch nicht zum Rauchen. «K.________» habe seiner Meinung nach Recht gehabt. Denn er habe den Rest in die Toilette schmeissen müssen (pag. 76 Z. 160 ff.). Die Frage, ob er das Kokain vor dem Weiterverkauf gestreckt habe, verneinte H.________