_ würden nicht stimmen (pag. 518 Z. 23 ff.). Den Aussagen von H.________ nach soll sich ein Käufer [der sich später als der Beschuldigte herausstellte] bei der dritten Lieferung über die Qualität des Kokains beschwert haben. Er habe geschrieben und gesagt, dass er dies nicht machen könne (pag. 25 Z. 145). H.________ gab zudem an, selbst Kokain konsumiert zu haben und dass die dritte Lieferung tatsächlich schlecht gewesen sei. Er sei all halbe Stunde in den Keller um zu konsumieren (pag. 25 Z. 179). Das letzte Mal habe er den Beschuldigten vor sechs oder sieben Monaten gesehen, als der Stoff schlecht gewesen sei (pag. 33 Z. 541).