___ am 18. Oktober 2018 zu Protokoll, der Beschuldigte habe weiterverkauft und er habe mal gesehen, wie er im Restaurant weiterverkauft habe, ergänzte jedoch sogleich, dass er nur Übergaben gesehen habe und nicht mit Sicherheit sagen könne, ob es sich um Drogen gehandelt habe. Er habe ihn [den Beschuldigten] dann mal angesprochen, ob er etwas für ihn [H.________] habe. Er habe dann aber wegen dem Geschäft mit «O.________» Drogen an ihn [den Beschuldigten] verkauft (vgl. pag. 33 Z. 541 ff.). Die von H.________ beobachteten und geschilderten Übergaben müssten somit