18 In all diesen Aussagen schilderte H.________ sowohl Komplikationen als auch Dialoge, was für deren Glaubhaftigkeit spricht. Seine Aussagen erweisen sich als sehr originell, wären die Preisverhandlungen doch nicht notwendigerweise zu erwähnen gewesen, wenn die Preise erfunden worden wären. Der Beschuldigte demgegenüber gab, angesprochen auf die angeblichen Preisverhandlungen, lediglich an, er könne sich diese Aussagen nicht erklären (pag. 518 Z. 9 f.). Er selbst sprach sodann von CHF 100.00, die er pro Gramm bezahlt habe (pag. 518 Z. 6 f.).