75 Z. 104; pag. 514 Z. 34 f.). Wenn «K.________» gekauft habe, seien es grössere Mengen gewesen, da seien es CHF 50.00 gewesen. Bei den anderen habe er kleinere Mengen portioniert und da seien es CHF 70.00 bis CHF 80.00 gewesen (pag. 65 Z. 168 f.). Bei einem Preis von CHF 50.00 seien es Portionen zwischen zehn bis 15 Gramm gewesen (pag. 65 Z. 171 f.). Für die Glaubhaftigkeit dieses Preises – mithin CHF 50.00 – spricht insbesondere, dass H.________ aussagte, er habe anfangs CHF 55.00 pro Gramm gewollt, «K.________» habe ihm aber dann gesagt, dass er jemanden anderes habe, der für CHF 50.00 gebe und er es bei dem nehme, wenn er ihm das Gramm nicht für CHF 50.00 gebe.