Sicher zeigte er sich demgegenüber beim Umstand, wonach der Beschuldigte ihm insgesamt zwischen CHF 2'000.00 und CHF 3'000.00 bezahlt habe und noch CHF 7'000.00 schulde. So gab er im Rahmen der delegierten Einvernahme bei der Polizei vom 18. Oktober 2018 zu Protokoll, er wisse nicht, wieviel er «K.________» gesamthaft verkauft habe, er [«K.________»] schulde ihm aber noch CHF 7'000.00. Zwischen CHF 2'000.00 und CHF 3'000.00 habe er [«K.________»] schon bezahlt. Sie hätten die Zahlungen nie aufgeschrieben, sondern nur mündlich abgemacht (pag. 33 Z. 547 ff.).