Insgesamt erweisen sich die Aussagen von H.________ sowohl hinsichtlich der Übergabeorte, der Organisation der Treffen als auch der jeweiligen Frage, wie der Beschuldigte zu den Treffen erschien, als detailreich, konstant und glaubhaft. Für die Glaubwürdigkeit von H.________ spricht auch, dass er differenzierte Aussagen dazu machen konnte, wie sich der Drogenhandel mit dem Beschuldigten und die an ihn verkauften Drogenmengen veränderten und welche Gründe dazu führten. So sagte er aus, er habe am Anfang im Schnitt fast alle zwei Tage Drogen an den Beschuldigten verkauft.