434 und pag. 685). Mit anderen Worten war der Beschuldigte auf (die verschiedenen) Autos seiner Freunde angewiesen, was die Aussage von H.________, der Beschuldigte sei jeweils mit unterschiedlichen Autos zu den Treffen gekommen, stützt. Dass der Beschuldigte – wie von der Verteidigung geltend gemacht – nicht immer mit einer ________ unterwegs war, zeigt schliesslich auch ein Blick in den Strafbefehl vom 3. Dezember 2018: Gemäss diesem führte der Beschuldigte einen ________, wenn auch ohne Berechtigung (pag. 455 f.). Insgesamt erweisen sich die Aussagen von H.___