13 Q.________, in der Nähe, wo ich wohne. Es hat da auch Parkplätze, wo wir uns getroffen haben. [...] Er kam mit verschiedenen Autos, einmal dieses, einmal jenes.». Dazu führte die Generalstaatsanwaltschaft im Rahmen ihres Parteivortrages an der oberinstanzlichen Verhandlung zu Recht ins Licht, es liege auf der Hand, wieso der Beschuldigte immer wieder mit anderen Autos zu den Treffen erschienen sei.