Dies ist insofern nachvollziehbar, als dass ein des Drogenhandels Überführter praktisch nur noch über die Menge bzw. die Anzahl Abnehmer etwas zu seinen Gunsten erreichen kann, da eine Verurteilung wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz mit der Überführung des Drogenhandels faktisch feststeht und sich die gehandelte Menge letztendlich massgeblich auf das zu bestimmende Strafmass auswirkt. Dass also auch H.________ mutmasste, die anderen würden jemanden decken bzw. schützen wollen, erstaunt wenig und vermag im Ergebnis seine ansonsten sehr glaubhaften und nachvollziehbaren Aussagen nicht in Zweifel zu ziehen.