Freund oder einen Bruder schützen wollten, und um diesen nicht belasten zu müssen, würden sie ihn belasten (pag. 66 Z. 132 f.). Seine Aussagen dazu überzeugen indes ebenso wenig wie jene des Beschuldigten. Vielmehr fällt nach Ansicht der Kammer ganz allgemein auf, dass jeder weniger gehandelt haben will, als vom Vorverkäufer an Mengen genannt wurden. Offenbar versuchte jeder, auf seiner Stufe den eigenen Drogenhandel zu beschönigen bzw. seine umgesetzte Gesamtmenge zu verharmlosen.