10 Z. 40, pag. 16 Z. 23 ff.), zu welchem er schon längere Zeit keinen Kontakt mehr gehabt habe (pag. 10 Z. 40). Mehr wollte er dazu jedoch dann nicht mehr sagen (pag. 10 Z. 41; ebenso pag. 517 Z. 29 ff.). An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung beantwortete er die Frage der Gerichtspräsidentin, ob sie Streit gehabt hätten, abschlägig (pag. 517 Z. 36). Seit H.________ ihn beschuldigt hatte, will der Beschuldigte zudem nicht mehr mit ihm gesprochen haben (pag. 16 Z. 25). Sie hätten sich nie privat getroffen, sondern hätten einfach ab und zu Kontakt gehabt, vielleicht einmal pro Woche, vielleicht sogar weniger. Sie hätten sich nur im Restaurant E.________ gesehen (pag. 16 Z. 33 ff.).