_] ausgegangen. Er [H.________] habe mit «O.________» Kontakt gehabt, welcher das Kokain gebracht habe und sie hätten es irgendwem abgeben müssen. Der Beschuldigte habe für ihn so ausgesehen, als könnte das passen. Er habe den Beschuldigten gefragt und dieser habe dem zugestimmt (pag. 515 Z. 3 ff.). Augenfällig ist weiter, dass der Beschuldigte in Einklang mit H.________ das Verhältnis zwischen ihnen ebenfalls als kollegial schilderte, ohne Probleme oder Streitigkeiten zu nennen. So sagte der Beschuldigte in der delegierten Einvernahme bei der Polizei vom 20. November 2018 aus, H.________ sei ein Kollege von ihm gewesen (pag. 10 Z. 40, pag.