10 te. So sei es zum Drogengeschäft gekommen (pag. 73 Z. 38 ff.). Als er bemerkt habe, dass er «K.________» Drogen verkaufen könnte, habe er sich entschlossen, bei «O.________» Drogen zu organisieren (pag. 74 Z. 55 f.). H.________ gab somit zu, dass die Initiative zum Drogengeschäft von ihm ausging, da er darin eine Chance erblickte, das Kokain von «O.________» weiterzuverkaufen. Auch in der erstinstanzlichen Verhandlung gab er – den Beschuldigten insoweit entlastend und übereinstimmend zu seinen früheren Aussagen – zu Protokoll, die Initiative sei von ihm [H.________] ausgegangen.