73 Z. 33 f.). Die von H.________ beschriebene Person «K.________» passt auf den Beschuldigten. Zwar irrte er sich beim Nachnamen, betonte jedoch auch, sich diesbezüglich nicht sicher zu sein («glaublich», pag. 32 Z. 535). Dass der Beschuldigte Italiener ist, trifft hingegen zu. Auch der Beschuldigte gab an, H.________ im Restaurant kennengelernt, ihn nun aber seit längerer Zeit nicht mehr getroffen zu haben (pag. 10 Z. 40 ff.; pag. 16 Z. 19 ff.; pag. 517 Z. 27; pag. 519 Z. 12 ff.). Der Beschuldigte führte zu diesem Zeitpunkt zudem eine Beziehung mit einer Freundin ausländischer Staatsangehörigkeit (pag. 521 Z. 31). Bemerkenswert ist denn auch die Aussage von H._____