7 bei einem eingestandenen Eigenkonsum von einem Gramm pro Wochenende und 20 Wochenenden im angeklagten Zeitraum insgesamt 20 der 180 Gramm an Kokaingemisch selbst konsumiert und den Rest, mithin 160 Gramm, an unbekannte Personen weiterveräussert. Beim Reinheitsgrad ging die Vorinstanz schliesslich von einer mittleren Qualität aus, die gemäss SGRM-Statistik bei Einzelkonfiskatgrössen von zehn bis 100 Gramm im Jahr 2018 bei 63% Kokainbase resp.