II. Sachverhalt und Beweiswürdigung 8. Vorwurf gemäss Ziff. I.1. der Anklageschrift 8.1 Sachverhalt Dem Beschuldigten wird mit Anklageschrift vom 11. Juni 2020 folgendes Verhalten vorgeworfen (pag. 366.01): Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG), mengenmässig qualifiziert begangen, mithin im Wissen um das Vorliegen einer Drogenmenge, welche geeignet ist, die Gesundheit vieler Menschen in Gefahr zu bringen durch Erwerb zwecks Weiterveräusserung von ca. 160 Gramm Kokaingemisch [insgesamt 180 Gramm abzüglich ca. 20 Gramm Eigenkonsum (siehe Ziff. 2 hiernach)