In Rechtskraft erwachsen sind demgegenüber die Einstellung des Verfahrens wegen angeblicher Konsumwiderhandlungen sowie dem Konsum dienender Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz im Zeitraum von Februar 2018 bis am 21. Mai 2018, am 12. August 2018 und am 1. September 2018 (Ziff. I., jedoch ohne die Kosten- und Entschädigungsregelung) und der Verzicht auf die Anordnung einer Landesverweisung (Ziff. II.4.).