Angefochten sind die Schuldsprüche wegen qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und wegen Konsumwiderhandlungen (Ziff. II.1. und II.2.), die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten und zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00 (Ziff. II.1. und Ziff. II.2.) sowie die Auferlegung der Verfahrenskosten (Ziff. II.4.). In Rechtskraft erwachsen sind demgegenüber die Einstellung des Verfahrens wegen angeblicher Konsumwiderhandlungen sowie dem Konsum dienender Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz im Zeitraum von Februar 2018 bis am 21. Mai 2018, am 12. August 2018 und am 1. September 2018 (Ziff.