Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (Einzelgericht) vom 11. Dezember 2020 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich der Verfahrenseinstellung wegen Konsumwiderhandlungen sowie dem Konsum dienenden Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Erwerb und Konsum von Kokain, angeblich begangen in der Zeit von Februar 2018 bis 21.05.2018, am 12.08.2018 und am 01.09.2018 in D.________ und anderswo, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II. A.________ sei schuldig zu erklären: