Sie führte lediglich aus, die Gerichtsschreiberin habe zwar eine beratende Stimme, der Entscheid werde jedoch von den Richtern gefällt. Nach geheimer Beratung hiess die Kammer den Antrag von Rechtsanwätlin B.________ gut. Gerichtsschreiberin C.________ trat daraufhin in den Ausstand und wurde durch Gerichtsschreiberin Hebeisen ersetzt (alles pag. 713).