Mit Schreiben vom 10. Mai 2021 widersetzte sich auch die Generalstaatsanwaltschaft dem Wechsel der amtlichen Verteidigung nicht (pag. 653). Mit Verfügung vom 10. Mai 2021 wurde Rechtsanwalt G.________ per sofort aus dem amtlichen Mandat entlassen und Rechtsanwältin B.________ als neue amtliche Verteidigerin des Beschuldigten eingesetzt (pag. 654 f.).