3 Der Generalstaatsanwaltschaft sowie Rechtsanwältin B.________ wurde mit Verfügung vom 6. Mai 2021 Gelegenheit eingeräumt, zum Gesuch um Wechsel der amtlichen Verteidigung Stellung zu nehmen (pag. 643 f.). Mit ebenfalls elektronischer Eingabe vom 7. Mai 2021 teilte Rechtsanwältin B.________ mit, sich mit der Einsetzung als amtliche Verteidigerin des Beschuldigten einverstanden zu erklären (pag. 649). Mit Schreiben vom 10. Mai 2021 widersetzte sich auch die Generalstaatsanwaltschaft dem Wechsel der amtlichen Verteidigung nicht (pag.