2 4. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren der staatsanwaltschaftlichen Untersuchung von CHF 3'124.00, Gebühren für den Auftritt der Staatsanwaltschaft vor Gericht von CHF 600.00, Gebühren des Gerichts von CHF 2'000.00 sowie Auslagen von CHF 345.00 (inkl. Zeugengeld), insgesamt bestimmt auf CHF 6'069.00. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 800.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 5'269.00. III.