Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00, teilweise als Zusatzstrafe zu den Urteilen der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn vom 31.07.2018 und 21.03.2019, der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 03.12.2018 und der Staatsanwaltschaft Zofingen–Kulm vom 11.04.2019. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 2 Tage festgesetzt. 3. Auf die Anordnung einer Landesverweisung wird verzichtet.