wegen Konsumwiderhandlungen sowie dem Konsum dienenden Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Erwerb und Konsum von Kokain, angeblich begangen in der Zeit von Februar 2018 bis 21.05.2018, am 12.08.2018 und am 01.09.2018 in D.________ und evtl. anderswo wird eingestellt, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II. A.________ wird schuldig erklärt: