nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern (BVD; Dispositiv vorab, Urteil mit Begründung nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) Bern, 6. April 2022 Im Namen der 1. Strafkammer (Ausfertigung: 13. Januar 2023) Die Präsidentin i.V.: Oberrichterin Schwendener Die Gerichtsschreiberin: