Die Kosten für das erstinstanzliche Verfahren setzen sich zusammen aus den Gebühren für die Untersuchung in der Höhe von CHF 5'650.00 sowie den Kosten des Gerichts (inkl. schriftlicher Begründung) in der Höhe von CHF 5'000.00. Kosten für allfällige Auslagen gab es keine. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten belaufen sich damit insgesamt auf CHF 10'650.00 und werden zufolge der Schuldsprüche dem Beschuldigten zur Bezahlung auferlegt. 30.2 Oberinstanzliches Verfahren Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens tragen die Parteien nach Massgabe ihres Obsiegens und Unterliegens (Art. 428 Abs. 1 StPO).