Die Privatklägerin führte anlässlich ihrer oberinstanzlichen Einvernahme auf Frage, wie es ihren Söhnen gehe, aus, es gehe ihnen gut, im Moment sei gut. Die Kinder hätten keinen Kontakt mit dem Beschuldigten, auch nicht via SMS, und sie würden diesen auch nicht wünschen (pag. 795 f. Z. 18 ff.). Auf Frage, wie es dem Privatkläger im Hinblick auf den heutigen Termin [die oberinstanzliche Verhandlung] gehe, gab sie zu Protokoll, er sei froh, dass er nicht da sein müsse. Er habe ihr Glück