als angemessen. Der Beschuldigte ist folglich zur Zahlung einer Genugtuung in der Höhe von CHF 2'500.00 zzgl. Zins von 5% seit dem 15. September 2017 zu verurteilen. 29.2 Genugtuungsforderung des Privatklägers Dem Privatkläger wurde im erstinstanzlichen Verfahren eine Genugtuung in der Höhe von CHF 3'000.00 zzgl. Zins von 5% seit dem 2. Juli 2017 zugesprochen.