Eine Genugtuung in der Höhe von CHF 2'500.00 erweist sich in Anbetracht dieser Umstände, nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund vergleichbarer Referenzfälle (bspw. KGer FR, Entscheid 501 2018 210 vom 26. März 2020 E. 9.2: Verurteilung wegen Verleumdung, übler Nachrede und falschem ärztlichem Zeugnis; die Psychiaterin des gemeinsamen Kindes unterhielt eine Affäre mit dem Vater, wodurch diese falsche Zeugnisse ausstellte und die Mutter der sexuellen Handlungen mit dem Kind beschuldigte; Genugtuung für die Mutter CHF 3'000.00; LANDOLT, Genugtuungsrecht, Datenbank, Urteil Nr. 2589) als angemessen