803 f. Z. 37 ff.). Mit Blick auf die Straftaten, welche der Beschuldigte der Privatklägerin zu Unrecht zur Last gelegt hat und das Strafverfahren, welches daraufhin gegen die Beschuldigte eingeleitet wurde, erscheinen diese Ausführungen mehr als nachvollziehbar. Die falschen Anschuldigungen hatten substantielle Auswirkungen auf die Gesundheit und das Familienleben der Privatklägerin (vgl. dazu auch pag. 437). Eine Genugtuung in der Höhe von CHF 2'500.00 erweist sich in Anbetracht dieser Umstände, nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund vergleichbarer Referenzfälle (bspw. KGer FR, Entscheid 501 2018 210 vom 26. März 2020 E. 9.2: