29. Beurteilung der Genugtuungsforderungen 29.1 Genugtuungsforderung der Privatklägerin Die Vorinstanz sprach der Privatklägerin gestützt auf Art. 49 Abs. 1 OR eine Genugtuung in der Höhe von CHF 2'500.00 zzgl. Zins von 5% seit dem 15. September 2017 zu. Zur Begründung führte sie im Wesentlichen aus, zwischen dem Verhalten des Beschuldigten sowie der gesundheitlichen Beeinträchtigung der Privatklägerin bestehe ein deutlicher zeitlicher Konnex. Die Privatklägerin sei zudem zwei Tage arbeitsunfähig gewesen.