28. Rechtliche Grundlagen der Genugtuung Für die rechtlichen Grundlagen der Genugtuung gemäss Art. 49 Abs. 1 des Obligationenrechts (OR; SR 220) kann vollumfänglich auf die Ausführungen in der erstinstanzlichen Urteilsbegründung verwiesen werden (pag. 621 f., S. 52 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).